Der Elternbeirat

Alexander Winkler
Elternbeiratsvorsitzender

Jan Coufal
Stellvertreter des
Elternbeiratsvorsitzenden
Elternvertreter/Stellvertreter Schuljahr 2024/2025
1a Frau Löffler Frau Ille-Milli
1b Frau Zimmermann Frau Debinska
1c Herr Häfner Frau Önal
1d Frau Hilpp Frau Keller
2a Frau Sandritter Herr Schmidt
2b Frau Tatzel Herr Scarambone
2c Herr Coufal Frau Caltabiano
2d Frau Rifert Herr Mund
2e Herr Märkle Frau Scheuring
3a Frau Krätzel Herr Jakobs
3b Frau Drexel Frau Schumacher
3c Herr Kabus Frau Pönnighaus
3d Frau Malz Frau Szanto
4a Herr Winkler Frau Heck
4b Frau Lutz Frau Felk
4c Frau Rossel Frau Schweizer
4d Frau Roganovic Frau Skaljic
Wer oder was ist der Elternbeirat, und was macht er?
Der § 57 des Schulgesetzes des Landes Baden-Württemberg gibt die Antwort:
„Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.“
OK … und was heißt das jetzt genau?
Die Eltern jeder Klasse wählen einen Elternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat ist das Sprachrohr der Eltern in Richtung Schule und Schulleitung und umgekehrt. Die Elternvertreter fungieren als Vermittler und Moderatoren zwischen Eltern, Lehrern und Schulleitung, wo nötig. Der Elternbeirat kann Wünsche der Eltern an die Schulleitung herantragen.
Die Elternvertreter sind auch traditionell die ersten Ansprechpartner bei allem, wo die Mitarbeit von Eltern benötigt wird (Ausflüge, Klassenfeste, …), wobei hier aber die Mithilfe aller Eltern sehr gerne angenommen wird!